AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Käufer folgende Bedingungen:

 

1.0 Allgemeines

Für alle Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen. Andere Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Vertretern oder anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von uns bestätigt worden sind. 

2.0 Preise

Die Preise verstehen sich Netto ab Lager. Nebenkosten wie Verpackung, Transport, VOC, LSVA, VRG und MWST sind in den Preisen nicht enthalten. Sie werden extra verrechnet.

3.0 Lieferfristen 

3.1 Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich.

3.2 Der Käufer kann bei verspäteter Lieferung vom Vertrag prinzipiell nicht zurücktreten. Nur wenn der Käufer bei Lieferverzug der GG Premium Lacke GmbH für die Lieferung eine angemessene zusätzliche Frist setzt und diese nicht eingehalten werden kann, ist eine Annullation - beschränkt ausschliesslich auf die in der Frist nicht lieferbaren Artikel - möglich.

3.3 Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

4.0 Versand

4.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, bzw. des Empfängers. 

4.2 Ab einem Bestellwert von über CHF 300.- erfolgt die Lieferung Franko Domizil.

5.0 Beanstandungen

Beanstandungen müssen innerhalb 5 Tagen nach Warenerhalt geltend gemacht werden. 

6.0 Haftung 

GG Premium Lacke gewährt während 6 Monaten ab Ablieferdatum eine Garantie gegen Produktions- und Materialfehler der ausgelieferten Ware. Der Garantieanspruch gilt nicht Mängel durch natürliche Abnutzung oder unsachgemässer Behandlung oder Manipulationen. Andere Entschädigungen irgendwelcher Art lehnen wir ausdrücklich ab. Ebenso übernehmen wir in Bezug auf die Eignung unserer Erzeugnisse für den vorgesehenen Verwendungszweck keine Verpflichtung. 

7.0 Zahlungsbedingungen

7.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto.

7.2 Im Zeitpunkt der Nettofälligkeit gemäss vorstehender Ziffer 7.1 tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir für jede Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.-.

7.4 Eine fällige Forderung ist vom Besteller zum jeweils üblichen Kontokorrentzinssatz zu verzinsen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers bleibt die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vorbehalten.

7.5 Nach erfolgtem Zahlungsbefehl wird gemäss SchKG Art. 85 und OR Art. 103/106 die Betreibung erst zurückgezogen, wenn die Schuld samt Zinsen und Kosten getilgt ist. 

8.0 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschliesslich aller Nebenforderungen vor. 

9.0 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Geschäfte ist das Domizil der Verkaufsfirma; Gerichtsstand für beide Teile ist Sursee / LU.